Das EEG 2023 im Überblick

EEG 2023

Das Gesetzespaket EEG 2023 zum Ausbau erneuerbarer Energien ist schon seit Ende Juli 2022 beschlossene Sache. Mit auf den Weg kommen zahlreiche Gesetzesänderungen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Betreiber zu unterstützen. Alle relevanten Änderungen hier auf einen Blick.

EEG 2023 im Einzelnen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wurde im vergangenen Sommer neu verfasst und modernisiert. Im Schlepptau bringt es neue Regelungen mit sich, von denen die Bürger ab 2023 profitieren können. Wichtigstes Ziel ist es, die erneuerbaren Energien massiv auszubauen. Deutschland soll in der aktuellen Klimakrise mit einem guten Beispiel vorangehen und seinen ganz eigenen Beitrag zur Rettung des Planeten liefern. Beispielsweise geschieht dies, indem die Anlagenleistung für erneuerbare Energien in den nächsten Jahren schrittweise ausgebaut wird. So sollen 2022 mindestens sieben Gigawatt hinzugebaut werden und für 2023 sind neun Gigawatt geplant. Solarenergie wird damit also in Zukunft noch profitabler.

Weniger bürokratischer Aufwand durch das EEG 2023

Einige Neuerungen im EEG 2023 werden den bürokratischen Aufwand für PV-Anlagenbetreiber senken, der oft gegen eine Solaranlage sprach. Im Bundestag wurde deshalb ein Antrag zur steuerlichen Behandlung von kleinen PV-Anlagen verabschiedet. Anlagen bis 30 kWp sollen danach von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit werden. Bisher lag die Grenze bei 10 kWp, bis zu der Solaranlagen steuerfrei gestellt werden konnten.

Außerdem haben Interessenten ab 2025 die Möglichkeit, über ein Portal eine Anfrage für den Netzanschluss für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Anträge werden dann so schnell, wie möglich bearbeitet. Diese bundesweit einheitliche Digitalisierung bricht bürokratische Hindernisse auf und erleichtert den Einstieg in Photovoltaik erheblich. Bei der Inbetriebnahme braucht der Netzbetreiber nicht mehr vor Ort zu sein.

Neue Solaranlagen lohnen sich

Wer im neuen Jahr den Bau einer Solaranlage geplant hat, kann sich über finanzielle Vorteile freuen. Ab nächstem Jahr ist es durch das EEG 2023 möglich, die volle Leistung der Anlage ins Netz einzuspeisen, anstatt sich wie vorher nur auf 70% beschränken zu müssen. Gleichzeitig profitiert man von höheren Sätzen pro kWh, einer verstärkten Anlagenleistung und der kompletten Befreiung der Umsatzsteuer und Einkommenssteuer für kleinere Anlagen. Wurde die Solaranlage vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen, ist man weiterhin an die bisherigen Vergütungssätze gebunden. Die neuen und höheren Vergütungssätze gelten nur für neuere Anlagen. Unterschieden wird dabei zwischen Vollspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Außerdem wird der Ausbau der Solaranlage nicht mehr aufs Dach beschränkt sein. Wer also keinen Platz auf dem eigenen Dach findet und dies nachweisen kann, der könnte sich eine Anlage im eigenen Garten, an der Fassade oder auf dem Carport zulegen. Der potenziell verfügbare Platz für Solaranlagen wird damit ausgeweitet. Doch Vorsicht: Eventuelle Baugenehmigungen sollte man selbstverständlich berücksichtigen.

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