Das Halogenlampen-Verbot: Ab dem 01. September 2018 nicht mehr erlaubt!

Bereits vor neun Jahren wurde die europäische Richtlinie 2009/125/EG verabschiedet. Im September 2018 geht sie ihren nächsten Schritt. Besser bekannt als Ökodesign-Richtlinie definiert sie Mindestanforderungen an energierelevante Produkte. Sie zielt darauf ab, Energieverbrauch und CO2-Emissionen zu verringern und den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern. Über die Jahre sollen so ineffiziente, stromfressende elektrische Produkte aus europäischen Haushalten, Unternehmen und Einrichtungen verschwinden.

Das Segment Beleuchtung ist ebenfalls von dieser Richtlinie betroffen: viele Typen von Halogenlampen werden deshalb in Europa vom Markt genommen. Um stets eine Auswahl an energiesparenden Alternativen zur Verfügung zu haben, wurde dieser Plan in den letzten Jahren in mehreren Stufen umgesetzt. Die letzte Stufe des Verbots von Halogenlampen tritt am 01. September 2018 in Kraft. Die Herstellung oder der Import von nichtkonformen Leuchtmitteln ist damit auf dem europäischen Markt nicht mehr gestattet. Lediglich der Abverkauf verbleibender Lagerbestände ist erlaubt.

Im Detail betrifft dieses Verbot folgende Varianten:

Halogenlampen (230-240 V)
• Halogen Classic mit E14 / E27 Sockel, in Glühlampen- und Kerzenform
• Halogen Capsules mit EEK < B und/oder Lebensdauer < 2.000h

Ausgenommen davon sind Typen von Halogen-Leuchtmitteln wie z. B. Niedervolt-Reflektorlampen in Stab- oder Kapselform. Diese dürfen weiterhin in Europa verkauft werden.

Nachhaltigkeit und die Verwendung moderner und umweltschonender Technologien sind für uns bei Wolf Energietechnik ein wichtiges Thema. So setzen wir uns zum Beispiel mit Serviceleistungen wie dem E-Check, dem Bau von Photovoltaikanlagen oder dem Einsatz Intelligenter Haustechnik für eine grüne Zukunft im Münsterland ein.

Quelle: Philips (2018) – Ökodesignverordnung