Die E-Mobilität profitiert vom Corona-Konjunkturpaket – Wir montieren und installieren Ihre Ladestation!

Die neue Innovationsprämie, eine Verlängerung der KFZ-Steuerbefreiung, die Erhöhung der Kaufpreisgrenze für die 0,25% Besteuerung elektrischer Dienstwagen und eine niedrigere Mehrwertsteuer – Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in E-Mobilität einzusteigen!

9.000 Euro Innovationsprämie

Wenn Sie ein reines E-Auto mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro erwerben, profitieren Sie mit der neuen „Innovationsprämie“ von einem Nachlass von 9.000 Euro!
Die Umweltprämie hat sich bei einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro bisher aus 3.000 Euro des Herstellers und 3.000 Euro des Bundes zusammengesetzt. Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogrammes soll der Anteil des Bundes verdoppelt werden und damit auf 6.000 Euro ansteigen.
Der Koalitionsausschuss des Finanzministeriums vom 3. Juni 2020 hat die erhöhten Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ bis Ende 2021 festgelegt. Gefördert werden alle Fahrzeuge, die nach dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Bisher ist noch offen, ab wann Sie den erhöhten Anteil des Bundes beantragen können.

Die 10-jährige KFZ-Steuerbefreiung wird bis 2030 verlängert

Die Kfz-Steuer wird in Abhängigkeit vom CO2-Ausstoß und der Fahrzeugklasse berechnet. Elektrofahrzeuge, die nach dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden, sind 10 Jahre von dieser Steuer befreit. Die ursprünglich bis 2020 befristete Regelung wird nun bis Ende 2030 verlängert.

Erhöhung der Kaufpreisgrenze für die 0,25% Besteuerung von rein elektrischen Dienstwagen

Wenn Firmenwagen den Mitarbeitern zu der privaten Nutzung überlassen werden, muss der nach dem Einkommenssteuergesetz entstandene geldwerte Vorteil mit 1 % des Brutto-Listenpreises versteuert werden. Bisher wurde für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000€ ab 2019 die „0,25% Besteuerung“ festgelegt. Die Preisgrenze für diese „0,25% Besteuerung“ soll nun auf 60.000 € angehoben werden.

16 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer

Das Konjunkturpaket umfasst auch die Senkung der Mehrwertsteuer. Vom 1.Juli bis zum 31.Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent fallen.

Weitere Informationen können Sie unter elektromobilitaet.nrw nachlesen.

Das Corona-Konjunkturpaket zeigt: Mobilität wird in Zukunft in der deutschen Industrie neu gedacht – Mehr Investitionen in den Klimaschutz, neue Märkte und geringere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Investieren Sie mit einer Ladestation in die Zukunft!

E-Mobilität und die Installation von Ladestationen in Münster und Umgebung sind wichtige Tätigkeitsfelder unseres Unternehmens, nicht zuletzt auch um Ressourcen und die Umwelt zu schonen. Unsere Mitarbeiter – die eine spezielle Zusatzausbildung für die Montage von Ladestationen für Elektroautos absolviert haben – beraten Sie umfassend zu privaten und öffentlichen Ladestationen, installieren diese fachgerecht und sind anschließend auch für die Wartung zuständig.

Wolf Energietechnik ist Ihr Partner für E-Mobilität in Münster, Greven, Wolbeck, Warendorf, Lüdinghausen, Telgte, Coesfeld, Steinfurt und im gesamten Münsterland. Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema E-Mobilität und Elektrotechnik in Münster. Wenn Sie zu dem Thema Fragen oder Interesse an einer Ladestation haben, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 0251-2766888.

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