Förderung für energieeffiziente Beleuchtung

 

Förderung energieeffizienter Beleuchtung im Hausflur

Beleuchtungsanlagen sanieren und die Energieeffizienz steigern – das geht auch zu geringen Kosten. Neue attraktive Möglichkeiten zur Förderung bieten Ihnen die Chance, mit einer Sanierung richtig Geld zu sparen. Daher wäre jetzt der perfekte Zeitpunkt für eine Umstellung auch klimafreundliche LED-Beleuchtung in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Gemeinde.

Die Förderprogramme zur Innenbeleuchtung stehen Ihnen im Jahr 2021 zur Verfügung:

BMU Klimaschutzinitiative

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Energie bietet noch bis zum 31.12.2021 eine erhöhte Förderung. Alle Förderquoten in diesem Jahr werden mit zusätzlichen 10 Prozent unterstützt. Insgesamt wird die Unterstützung für Klimaschutzprojekte vom BMU im Rahmen des Konjunkturprogramms somit um eine Summe von 100 Millionen Euro erhöht. Die Anträge können ganzjährig gestellt werden, das zusätzliche Fördervolumen besteht jedoch nur noch bis zum Ende des Jahres.

Was wird gefördert?

  • Förderung von LED-Innen- und Hallenbeleuchtung, die 50 Prozent weniger Treibhausgas produzieren als die vorherige Anlage

Wer erhält eine Förderung?

  • Nur für Kommunen und für Betriebe, die zu 25 Prozent Anteil einer Kommune sind

Förderprogramm

  • Zuschuss von 35 bis zu 60 % der Investitionskosten
  • Mindestförderung 5.000 € bei erforderlicher Mindestgröße des Projektes
    Möglichkeit zur Kumulierung mit anderen Fördermitteln
  • 1 Jahr Förderzeitraum/Umsetzungszeitraum

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit Beginn des Jahres 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dieses Fördermittel unterstützt mit verschiedenen Programmteilen die Effizienz von Gebäuden. Dazu gehört auch die Sanierung von Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden. Es gibt zwei Arten der Förderung: mithilfe eines Zuschusses über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder durch einen Kredit über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Was wird gefördert?

  • Auswechslung oder Optimierung der Beleuchtung
  • Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Wer erhält eine Förderung?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Arbeitende
  • kommunale Körperschaften, Gemeinden und Verbände
  • kommunale Eigenbetriebe
  • gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen, Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, Wohnungsbaugenossenschaften

Förderprogramm

  • 20 % der Investitionssumme
  • Höchstsatz von 15 Mio. €, maximal 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche
  • Mindestförderung 2.000€
  • Förderung der Fachplanung/Baubegleitung von bis zu 20.000€, maximal 5 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche

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