In E-Mobilität investieren – Warum es sich jetzt noch mehr lohnt

Seit dem 19.02.2020 gelten neue Fördersätze beim Umweltbonus für E-Autos.

Die Bundesregierung hat sich mit dem Förderprogramm Elektromobilität (FEM) das Ziel gesetzt, den Kauf und das Leasing von Elektrofahrzeugen zu fördern, um die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt zu unterstützen.

Darunter fallen Elektroautos, sowie Plug-In-Hybride mit einem kombiniertem Benzin- und Elektroantrieb. Die Förderung wird um 50 Prozent bei günstigeren Fahrzeugen (mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 €) und bei Fahrzeugen mit einem höheren Netto-Listenpreis (40.000 € – 65.000 €) um 25 Prozent angehoben.

Konkret: Der Zuschuss bei E-Fahrzeugen steigt von 4000 € auf 6000 € (bei einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 €) und bei Fahrzeugen mit einem höheren Nettolistenpreis bis zu 65.000 €, auf 5000 €.

Plug-in-Hybride werden seit Februar mit 4500 € (Neupreis bis 40.000 €) bzw. 3750 € (Neupreis von 40.000 bis 65.000 €) gefördert.

Erstmals werden auch Gebrauchtwagen, die nicht älter als 12 Monate und weniger als 15.000 Kilometer gelaufen sind, bezuschusst. Gebrauchte Elektroautos werden mit 5000 €,  gebrauchte Plug-In-Hybride mit 3750 € gefördert.

Die Förderung – die zur Hälfte durch die Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss gewährt wird – gilt vorläufig bis 2025.

Eine Kaufprämie erhalten – Die Voraussetzungen:

  • Fahrzeug: Das Elektroauto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sein.
  • Zeitrahmen: Das Elektroauto muss bis zum 31. Dezember 2025 erworben und spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids zugelassen werden. Die erhöhte Kaufprämie bezieht sich rückwirkend auf alle Elektroautos, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden
  • Zulassung: Das Elektroauto muss im Inland, auf den Namen des Antragstellers und für mindestens sechs Monate zugelassen werden. Antragsteller können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen oder Vereine sein.
  • Antragstellung: Nachdem Sie die das Elektroauto erworben und zugelassen haben, können Sie online einen Antrag auf die Kaufprämie stellen. Weitere Infos zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Antragsverfahren/antragsverfahren.html

Die Bundesregierung beabsichtigt durch die Prämie weitere 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern. Dafür wollen die Autohersteller in den kommenden Monaten und Jahren zahlreiche E-Autos auf den Markt bringen.
Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, werden sieben bis zehn Millionen E-Autos in Deutschland angestrebt.

Die Nachfrage nach umweltfreundlichen Stromflitzern steigt und die Relevanz von E-Mobilität nimmt weiter zu. Dennoch ist die Zahl der öffentlichen Ladestationen verhältnismäßig gering.

Sie möchten in ein Elektroauto investieren und fragen sich, welche Möglichkeiten sie haben um „Energie zu tanken“?

Mehr über die verschiedenen Arten von Ladestationen und die Montage können Sie in unserem letzten Blogbeitrag nachlesen.

Mit einer Ladestation in die Zukunft investieren

E-Mobilität und die Installation von Ladestationen in Münster und Umgebung sind wichtige Tätigkeitsfelder unseres Unternehmens, nicht zuletzt auch um Ressourcen und die Umwelt zu schonen. Unsere Mitarbeiter – die eine spezielle Zusatzausbildung für die Montage von Ladestationen für Elektroautos absolviert haben – beraten Sie umfassend zu privaten und öffentlichen Ladestationen, installieren diese fachgerecht und sind anschließend auch für die Wartung zuständig.

Wolf Energietechnik ist Ihr Partner für E-Mobilität in Münster, Greven, Wolbeck, Warendorf, Lüdinghausen, Telgte, Coesfeld, Steinfurt und im gesamten Münsterland.

Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema E-Mobilität und Elektrotechnik in Münster.

Wenn Sie zu dem Thema Fragen oder Interesse an einer Ladestation haben, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 0251-2766888.

 

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