Smart Home einrichten mit Förderung

Smart HomeEin Smart Home System macht Ihr Zuhause nicht nur komfortabler, sondern verbessert auch die Energieeffizienz. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und unterstützt deshalb Privatpersonen bei Ihrem Weg in ein smartes Zuhause. Das BEG Förderprogramm kann Ihnen bei der Finanzierung der Maßnahmen helfen.

Welche Förderprogramme gibt es?

Bisher war die Förderung Ihres Smart Homes über zwei unterschiedliche Antragsverfahren möglich: Das smarte Heizen wurde durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), andere smarte Geräte über die KfW Förderung fürs Smart Home unterstützt. Jetzt wird die Smart Home Förderung übersichtlich in einem modernisierten Förderangebot vereint. Die verschiedenen Förderungsmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden werden seit Juli 2021 unter der Berufsförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die neuen Förderprogramme der BEG sind in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Förderung von Einzelmaßnahmen (Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung)
  • Förderprogramme für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden
  • Förderprogramme für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden

BEG Smart Home Förderung: Was genau wird gefördert?

Die Smart Home Förderung betrifft alle Geräte, welche die Energieeffizienz verbessern oder der Vernetzung von technischen Anlagen dienen. In diesen Bereich fallen z.B. die Heizungsoptimierung, die automatische Jalousiesteuerung oder die Installation von Fenster und Türensensoren.

Denn ein Smart Home System schaltet die Heizung zum Beispiel nur ein, wenn Sie auch zuhause sind. Die automatische Jalousiesteuerung hilft durch die Regulierung der Sonneinstrahlung dabei, ein optimales Raumklima zu schaffen und Fenster- und Türsensoren geben einen Alarmton ab, wenn kalte Luft von draußen den Innenbereich abkühlt.

Welche Konditionen gibt es durch die BEG?

Die Höhe der Förderung liegt bei 20% der Brutto-Investitionskosten der Einzelmaßnahmen. Pro Wohneinheit sind die Ausgaben der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden auf 60.000€ begrenzt. Damit beträgt der maximale Zuschuss 12.000€.

Die Förderung kann um 5% erhöht werden, wenn die Smart Home Maßnahmen den Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans sind und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für eine BEG-Förderung?

Die Maßnahmen müssen durch einen Energieeffizienz-Experten in einer technischen Projektbeschreibung (TBP) erläutert werden. Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung reicht dagegen eine Fachunternehmererklärung. Hier liegt das förderfähige Mindest-Investitionsvolumen bei 300€. Bei allen anderen Einzelmaßnahmen bei 2.000€ brutto. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die entsprechende Installation durch Fachpersonal erfolgen muss.

BEG Smart Home Förderung durch Zuschuss oder Kreditförderung?

Jeder private Hauseigentümer kann die BEG Förderung in Anspruch nehmen und dabei zwischen einer Zuschuss- oder Kreditförderung wählen. Die Anträge auf Zuschüsse müssen bei der BAFA eingereicht werden. Die KfW ist weiterhin für die Kredite mit Tilgungszuschuss zuständig.

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