Ein Rauchwarnmelder ist ein technisches Gerät und bedarf aus diesem Grund einer regelmäßigen Wartung. Verunreinigungen oder eine Funktionsstörung können zu einer Funktionsunfähigkeit führen. Das bedeutet, im Notfall gibt der Rauchmelder keine Warnung aus – es besteht Lebensgefahr für alle Bewohner. Denn nur ein optimal funktionierender Rauchmelder rettet im Ernstfall Leben.
Nahezu in allen Bundesländern sind die Eigentümer zur Installation von Rauchmeldern verpflichtet. Über die Verantwortung für die Wartung entscheidet jedes Bundesland für sich. In vielen Bundesländern wird die Wartung an den Mieter bzw. Bewohner und an den Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum adressiert. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, sich rechtzeitig zu erkundigen.
In Nordrhein-Westfalen hat die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder die unmittelbar besitzhabende Person sicherzustellen, außer der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer verantwortlich.
Ein Eigentümer bzw. Vermieter von Mehrfamilienhäusern kann für die Wartung auch einen Dienstleister beauftragen – so ist sichergestellt, dass die Rauchmelder richtig installiert sind und regelmäßig geprüft werden.
Die DIN 14676 empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung alle zwölf Monate gemäß der Herstellerangaben. Die Wartungsroutine besteht aus der Beseitigung von Verschmutzungen, der Sichtkontrolle, der Bestimmung der optimalen Position und dem Funktionstest.
Wichtig bei der Wartung von Rauchmeldern ist die gründliche Untersuchung der Raucheindringschlitze nach Verschmutzungen durch Staub. Mithilfe eines Staubsaugers auf niedriger Saugstärke oder mit einem feuchten Tuch können die Verschmutzungen entfernt werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt der Wartung besteht in der Kontrolle auf Beschädigungen. Kratzer oder Risse können auf einen funktionsunfähigen Rauchmelder hindeuten.
Insbesondere bei der Installation, aber auch in der nachfolgenden Zeit ist die Position des Rauchwarnmelders wichtig. In der näheren Umgebung (im Umkreis von 50 Zentimetern) stehen im Idealfall keine Gegenstände wie Möbelstücke. Andernfalls kann es dazu kommen, dass der Rauch aus einer Gefahrenstelle verzögert in den Rauchmeldern eindringt und der Alarm verspätet ausgelöst wird.
Nach der Sichtung gilt es einen Funktionstest vorzunehmen. Hierzu verpflichtet die DIN EN 14604 den Hersteller, einen Schalter in den Rauchmelder einzubauen. Nach Drücken des Schalters erfolgt das Warnsignal. Erfolgt kein Warnsignal, muss der Rauchmelder repariert oder ausgewechselt werden, um für ausreichende Sicherheit zu sorgen.
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