Neue VDE-AR-N 4100: Was sich 2026 konkret geändert hat

Seit März 2026 gilt die vollständig überarbeitete VDE-AR-N 4100:2026-04. Sie regelt wichtige technische Anforderungen für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz. Gegenüber der bisherigen Fassung wurden verschiedene Vorgaben aktualisiert, ergänzt oder aus separaten VDE-FNN-Hinweisen direkt in die Anwendungsregel übernommen. Die Änderungen betreffen unter anderem Netzanschlüsse, Messungen, Zählerplätze, Anmeldeprozesse und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Doch was genau ist seit 2026 anders?

Was regelt die VDE-AR-N 4100?

Die VDE-AR-N 4100 legt die technischen Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz fest. Sie betrifft damit die Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Stromnetz und der Elektroinstallation eines Gebäudes. Zu den geregelten Bereichen gehören beispielsweise der Netzanschluss, die Hauptstromversorgung, Zählerplätze und Zählerschränke sowie Mess-, Steuerungs- und Kommunikationstechnik. Seit dem 6. März 2026 gilt eine vollständig überarbeitete Fassung. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Gesetz, sondern um eine technische Anwendungsregel. Die neue Ausgabe ersetzt die bisherige Fassung und führt verschiedene Änderungen und Ergänzungen in einem aktualisierten Regelwerk zusammen.

Was hat sich mit der VDE-AR-N 4100 2026 geändert?

Bei der Überarbeitung wurde die VDE-AR-N 4100 nicht komplett neu erfunden. Vielmehr hat der VDE bestehende Anforderungen aktualisiert und mehrere Themen, die bislang in ergänzenden Hinweisen geregelt waren, direkt in die zentrale Anwendungsregel aufgenommen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören Vorgaben für mehrere Netzanschlüsse, Messungen im Vorzählerbereich und größere Messanlagen. Hinzu kommen eine neue Möglichkeit bei der Gestaltung von Zählerplätzen sowie überarbeitete Regelungen für Anmeldeprozesse und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Was dahintersteckt, zeigen die einzelnen Änderungen.

Mehrere Netzanschlüsse sind jetzt direkt in der VDE-AR-N 4100 geregelt

Normalerweise verfügt ein Gebäude über einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Bei größeren Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken können jedoch mehrere Netzanschlüsse notwendig oder vorhanden sein. Die technischen Anforderungen für solche Fälle standen bislang nicht vollständig in der VDE-AR-N 4100 selbst. Dafür gab es einen ergänzenden Hinweis des VDE FNN. Mit der Ausgabe 2026 wurden diese Vorgaben direkt in die VDE-AR-N 4100 integriert.

Damit enthält die zentrale Anwendungsregel nun konkrete Anforderungen für die Planung und Ausführung mehrerer Netzanschlüsse innerhalb eines Gebäudes oder auf einem Grundstück. Neu ist also nicht, dass mehrere Netzanschlüsse grundsätzlich möglich sind. Neu ist, dass die dafür geltenden technischen Vorgaben nun unmittelbar Bestandteil der VDE-AR-N 4100 sind.

Messungen vor dem Stromzähler wurden in die Regel aufgenommen

Eine weitere Änderung betrifft den sogenannten Vorzählerbereich. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um den Bereich der elektrischen Anlage, der vor dem eigentlichen Stromzähler liegt. Auch dort kann es erforderlich sein, elektrische Messwerte zu erfassen. Das kann beispielsweise bei bestimmten Mess-, Steuerungs- oder Energiemanagementkonzepten eine Rolle spielen. Die technischen Anforderungen dafür waren bereits vorhanden, standen bislang jedoch in einem separaten VDE-FNN-Hinweis. Mit der neuen Fassung wurden sie in die VDE-AR-N 4100 übernommen.

Damit regelt die VDE-AR-N 4100 nun direkt, unter welchen technischen Voraussetzungen entsprechende Messwerte im Vorzählerbereich erfasst werden können. Die Messung vor dem Zähler ist damit kein völlig neues Verfahren. Neu ist vor allem die direkte und einheitliche Verankerung der Anforderungen in der VDE-AR-N 4100.

Größere Messanlagen werden bis 1.000 Ampere geregelt

Bei einem Einfamilienhaus kann der Stromverbrauch in der Regel direkt über den Stromzähler erfasst werden. Bei deutlich größeren elektrischen Anlagen funktioniert das nicht immer auf die gleiche Weise. Hier können sogenannte halbindirekte Messungen, häufig auch als Wandlermessungen bezeichnet, notwendig sein. Dabei fließt der hohe Strom nicht unmittelbar durch den eigentlichen Zähler. Stattdessen erfassen Stromwandler die benötigten Werte, auf deren Grundlage der Verbrauch gemessen wird.

Die Anforderungen an solche Messanlagen waren bislang ebenfalls in einem ergänzenden VDE-FNN-Hinweis beschrieben. Die neue VDE-AR-N 4100 übernimmt diese Vorgaben nun für halbindirekte Messungen bis 1.000 Ampere. Das betrifft vor allem größere Wohngebäude, Gewerbeobjekte und andere Anlagen mit entsprechend hoher elektrischer Leistung. Die Ausgabe 2026 führt diese Anforderungen damit direkt mit den übrigen technischen Anschlussregeln zusammen.

Beim Zählerplatz gibt es eine neue Anordnungsmöglichkeit

Auch beim Zählerplatz selbst wurde die Anwendungsregel verändert. Hier gibt es tatsächlich eine konkrete Neuerung beim möglichen Aufbau. Die VDE-AR-N 4100:2026-04 sieht eine zusätzliche Anordnungsmöglichkeit für ein weiteres Verteilerfeld im Zählerplatz vor. Ein Verteilerfeld ist ein Bereich innerhalb des Zählerschranks, in dem Komponenten der elektrischen Verteilung untergebracht werden können.

Durch die zusätzliche Anordnungsmöglichkeit erhalten Elektrofachbetriebe mehr Flexibilität bei der Planung entsprechender Zählerplätze. Das bedeutet allerdings nicht, dass seit 2026 grundsätzlich größere Zählerschränke vorgeschrieben sind oder vorhandene Zählerschränke umgebaut werden müssen. Geändert wurde eine konkrete Möglichkeit zur Anordnung eines zusätzlichen Verteilerfeldes – nicht der grundsätzliche Aufbau jedes Zählerschranks.

Anmeldung und Zustimmung beim Netzbetreiber wurden übersichtlicher geregelt

Wer eine neue elektrische Anlage errichtet oder eine bestehende Anlage verändert, muss je nach Vorhaben den zuständigen Netzbetreiber einbeziehen. Manche Vorhaben müssen lediglich angemeldet werden, bei anderen ist vorab eine Zustimmung notwendig. Diese Abläufe waren bereits vor 2026 Bestandteil der technischen Anschlussregeln. Mit der neuen Fassung wurden die Anmelde- und Zustimmungsprozesse jedoch neu dargestellt und an aktuelle Abläufe angepasst.

Dabei berücksichtigt die VDE-AR-N 4100 nun auch die Nutzung eines Netzanschlussportals. Die unterschiedlichen Vorgänge lassen sich dadurch eindeutiger den jeweiligen Anmelde- oder Zustimmungspflichten zuordnen. Für die praktische Umsetzung bedeutet das: Die Prozesse rund um einen neuen oder veränderten Netzanschluss werden innerhalb der Anwendungsregel klarer und zeitgemäßer abgebildet.

Die Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wurden angepasst

Eine weitere Änderung betrifft die technische Umsetzung von § 14a EnWG. Die gesetzlichen Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wurden in den vergangenen Jahren grundlegend neu ausgestaltet. Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher.

Darauf musste auch die technische Anwendungsregel reagieren. Die Ausgabe 2026 wurde deshalb an die aktuellen Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen angepasst. Damit berücksichtigt die VDE-AR-N 4100 die technischen Voraussetzungen, die für die Einbindung und Steuerung entsprechender Anlagen notwendig sind.

Neu ist hier also vor allem die Anpassung der technischen Anschlussregeln an die inzwischen geltenden Vorgaben des § 14a EnWG. Welche Anlagen unter § 14a EnWG fallen und was die Regelung konkret bedeutet, haben wir bereits in einem eigenen Beitrag ausführlich erläutert.

Auch die Vorgaben zu Netzrückwirkungen wurden aktualisiert

Ein weiterer Bestandteil der Überarbeitung sind die Netzrückwirkungen. Damit sind vereinfacht gesagt Auswirkungen gemeint, die elektrische Geräte und Anlagen auf das öffentliche Stromnetz haben können. Solche Auswirkungen können beispielsweise die Spannungsqualität beeinflussen. Deshalb gibt es technische Grenzwerte und Kriterien, die bei der Planung und beim Anschluss entsprechender Anlagen berücksichtigt werden müssen.

Die Anforderungen in diesem Bereich wurden bereits im Zuge vorheriger Anpassungen der VDE-AR-N 4100 weiterentwickelt und sind nun Bestandteil der konsolidierten Ausgabe 2026-04. Damit unterscheidet sich dieser Punkt von einigen anderen Änderungen: Die Vorgaben zu Netzrückwirkungen wurden nicht vollständig neu im Jahr 2026 eingeführt, sondern die bereits erfolgten Änderungen sind nun in der aktuellen Gesamtfassung enthalten.

Was bedeutet die neue Fassung für bestehende Anlagen?

Trotz der zahlreichen Änderungen bedeutet die neue VDE-AR-N 4100 nicht, dass bestehende Elektroinstallationen automatisch angepasst werden müssen.

Für bestehende und unveränderte Teile einer Kundenanlage besteht grundsätzlich keine Anpassungspflicht an die neue TAR, wenn eine sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

Anders kann es bei Änderungen oder Erweiterungen einer bestehenden Anlage aussehen. Wird beispielsweise ein betroffener Bereich der Elektroinstallation verändert, muss geprüft werden, welche Anforderungen der aktuellen VDE-AR-N 4100 dafür gelten. Auch ein bestehender Zählerschrank muss deshalb nicht allein aufgrund der neuen Ausgabe ausgetauscht werden. Entscheidend ist immer, was an der vorhandenen Elektroinstallation verändert oder ergänzt wird.

VDE-AR-N 4100: Das hat sich 2026 konkret geändert

Die VDE-AR-N 4100:2026-04 enthält sowohl aktualisierte Anforderungen als auch Vorgaben, die zuvor in separaten VDE-FNN-Hinweisen standen und nun direkt in die zentrale Anwendungsregel übernommen wurden.

Konkret umfasst die neue Fassung unter anderem folgende Änderungen:

  • Vorgaben für mehrere Netzanschlüsse wurden direkt integriert.
  • Anforderungen für Messungen im Vorzählerbereich wurden in die Anwendungsregel aufgenommen.
  • Die Vorgaben für halbindirekte Messungen bis 1.000 Ampere wurden integriert.
  • Beim Zählerplatz gibt es eine zusätzliche Anordnungsmöglichkeit für ein weiteres Verteilerfeld.
  • Anmelde- und Zustimmungsprozesse wurden neu dargestellt und um aktuelle digitale Abläufe ergänzt.
  • Die technischen Vorgaben wurden an die aktuellen Anforderungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG angepasst.
  • Bereits weiterentwickelte Anforderungen zu Netzrückwirkungen sind in der aktuellen Gesamtfassung enthalten.

Damit wird auch deutlich, was die neue VDE-AR-N 4100 nicht bedeutet: Seit 2026 gelten nicht plötzlich völlig neue Vorgaben für jede Elektroinstallation. Vielmehr wurden einzelne Anforderungen konkret geändert, aktualisiert oder aus ergänzenden Hinweisen in einem zentralen Regelwerk zusammengeführt. Für Neubauten sowie bei Änderungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bildet die VDE-AR-N 4100:2026-04 damit die aktuelle technische Grundlage für den Anschluss an das Niederspannungsnetz.

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